Deutschland muss nun Gewinnabführungs- und Verlustübernahme-Verträge anerkennen, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden

Obwohl Deutschland die rechtlichen Grundlagen bereits geschaffen hat, verweigert die Steuerverwaltung die Anerkennung der Gewinnabführungs- und Verlustübernahme-Verträge. Mit Mitteilung vom 25.07.2019 forderte die EU-Kommission Deutschland auf, binnen zwei Monate die Gewinnabführungs- und Verlustübernahme-Verträge von Unternehmen anzuerkennen, die ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen. Durch die Weigerung… Read More