Obwohl Deutschland die rechtlichen Grundlagen bereits geschaffen hat, verweigert die Steuerverwaltung die Anerkennung der Gewinnabführungs- und Verlustübernahme-Verträge. Mit Mitteilung vom 25.07.2019 forderte die EU-Kommission Deutschland auf, binnen zwei Monate die Gewinnabführungs- und Verlustübernahme-Verträge von Unternehmen anzuerkennen, die ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen. Durch die Weigerung werden Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat daran gehindert, …
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Keine Rechtsform bietet mehr Sicherheit und Haftungsfreiheit als eine US Corporation!
Egal, ob man in Deutschland wohnt oder nicht, es gibt keine vernünftige Alternative zu einer US Corporation, wenn man Kunden in Deutschland, Brexit-England sowie in den EU- und EWR-Staaten hat.
Keine Rechtsform bietet mehr Sicherheit und Haftungsfreiheit als eine US Corporation!
Weniger als NULL STEUERN kann man nicht bezahlen!