Keine Rechtsform bietet mehr Sicherheit und Haftungsfreiheit als eine US Corporation!

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Wichtigste Frage zuerst: Wo befinden sich Ihre Kunden?

Wenn man Kunden in Deutschland, Brexit-England sowie in den EU- und EWR-Staaten hat, was bei den meisten der Fall ist, gibt es keine vernünftige Alternative zu einer US Corporation. Und zwar egal, ob man in Deutschland wohnt oder nicht.

Ich trete den Beweis jederzeit gerne an:
99% aller Geschäftsführer einer GmbH oder UG stehen mit einem Bein im Gefängnis und haften mit ihrem Privatvermögen!
Weil sie von ihrem Steuerberater falsch oder nicht in vollem Umfang informiert wurden !!!

Bitte lesen Sie: Die 37 schlimmsten Fallen, die GmbH-Geschäftsführer ruinieren. Das Buch wurde von mir gemeinsam mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht für einen begrenzten Kundenkreis herausgegeben, ist jedoch nicht mehr erhältlich. Achtung: Sie müssen den Videolehrgang nicht bestellen. Wenn Sie eine Frage haben, buchen Sie einen kostenlosen Gesprächstermin in meinem Onlinekalender.

Was Ihnen Ihr Steuerberater oder Ihr Gründungshelfer als „Haftungsbefreit“ verkauft hat, erweist sich im Ernstfall als Existenzvernichtung!

Man kann eine US Corporation billig im Internet gründen. Von sogenannten Gründungsfabriken, von Ahnungslosen und Unerfahrenen.

Echten Profit hat man jedoch nur, wenn der Gründungshelfer

  1. mindestens 10 Jahre Erfahrung mit der Gründung und dem Betrieb von US Corporation hat,
  2. das US-Recht ebenso kennt, wie das deutsche Steuerrecht,
  3. die legalen Einsatzmöglichkeiten in Deutschland kennt,
  4. selbst Unternehmen mit der Rechtsform US Corporation in Deutschland betreibt und
  5. zu einem vernünftigen Pauschalpreis jederzeit konsultiert werden kann.

Ich betreibe seit Jahren selbst in Deutschland mehrere Unternehmen mit der Rechtsform US Corporation. Meine Firmen haben eine deutsche Steuernummer und Sozialversicherungsnummer, zahlen völlig legal …
… keine Körperschaftsteuer,
… keine Gewerbesteuer,
… keine Umsatzsteuer.
Lediglich die Lohnsteuer und Sozialversicherung für die Angestellten muss entrichtet werden, sonst nichts.

Wer nicht weiß, wie man so ein Geschäftskonzept in Deutschland umsetzt, der ist als Gründungshelfer völlig ungeeignet und sollte die Finger davon lassen, Existenzgründer in den Ruin zu schicken.

Warum ist die US Corporation jeder anderen Rechtsform in Deutschland überlegen?

Weil jede US Corporation in Deutschland einen Sonderstatus hat. Ich könnte meine US Firmen in Deutschland niemals mit einer anderen Rechtsform steuerfrei führen. Und das ist entscheidend.

Die meisten Menschen, die Deutschland verlassen möchten, behalten ihre Kunden in Deutschland. Nur die US Corporation garantiert eine seit 65 Jahren gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung ohne Wenn und Aber, also ohne jedes unwägbare Risiko. Alles ist haarklein zugunsten der US Corporation geregelt.

Die USA ist der einzige „Drittstaat“ in der Welt, der in Deutschland steuerlich wesentlich besser gestellt ist als jeder andere Staat. Die US Corporation ist jeder EU-Firma oder EU-Niederlassung überlegen.

Was ich mit meinen eigenen US Corporations in Deutschland beweise, das kann jeder. Ohne Tricks und ohne Treuhänder, etc.

Manche machen den Fehler, ihr lukratives Geschäft in Deutschland aufzugeben, weil sie auswandern. Das ist nicht immer klug. Ich leite von Paraguay aus meine Unternehmen in Deutschland und zahle völlig legal NULL STEUERN. Es gab und gibt keinerlei Probleme mit dem Finanzamt und mit anderen Behörden, wie Stadtverwaltung, etc.

Weniger als NULL STEUERN kann man nicht bezahlen!

Seit mehr als 20 Jahren gründe ich in den USA ausschließlich US Corporation ohne Buchführungs- und Bilanzpflicht. Das ist in mehreren Bundesstaaten möglich. Ein weiteres Kriterium ist für mich die legale Vermeidung der Landessteuer des jeweiligen US-Bundesstaats.

Sollte tatsächlich eine Steuererklärung in den USA abgegeben werden müssen, kann sie auf dem berühmten Bierdeckel gemacht werden. Das heißt, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung genügt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Firma in den USA Geschäfte macht und US-Kunden beliefert. Eine solche Steuererklärung kostet in der Regel unter $900.

Wer jedoch nur außerhalb der USA Geschäfte macht und in den USA keine Betriebsstätte unterhält, der zahlt keine US-Bundessteuer. Landessteuer fällt ebensowenig an, wenn man weiß wie das geht.

Statt Kosten für einen deutschen Steuerberater, für Buchführung und Bilanz fallen nur noch jährliche Kosten von 2.400 bis 3.600 Euro an. Hier ist bereits die in den USA fällige Pauschalsteuer enthalten.

Das Wichtigste ist jedoch: Der Unternehmer muss sich um nichts mehr kümmern. Er kann sich voll und ganz auf sein Geschäft und aufs schreiben von Rechnungen konzentrieren. Bei jeglichen Fragen stehe ich bzw. mein Team (anonyme Steuerberater und Rechtsanwälte sowie US-Anwälte) dem Kunden ohne weitere Kosten zur Verfügung.

Fakten, die kaum jemand kennt.

Delaware hat als erster Staat der USA das älteste und unternehmerfreundlichste Handelsrecht. Das ist der Grund, warum unter anderem deutsche IHK vor allem Delaware als Gründungsstaat empfehlen.

Anerkennung von US Corporation sämtlicher US-Bundesstaaten in Deutschland

Hinsichtlich der Anerkennung US-amerikanischer Gesellschaften in Deutschland steht in Art. 25 V 2 FHSV (Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954) folgendes geschrieben:

„Gesellschaften, die gemäß den Gesetzen und sonstigen Vorschriften des einen Vertragsteils in dessen Gebiet errichtet sind, gelten als Gesellschaften dieses Vertragsteils; ihr rechtlicher Status wird in dem Gebiet des anderen Vertragsteils anerkannt.“

Art. 25 V 2 FHSV

Natürlich haben das eifersüchtige Deutsche nicht anerkennen wollen und dagegen geklagt.

Doch das wurde auch vom Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil vom 29.01.2003 sowie in zwei gleichlautenden Entscheidungen aus dem Jahre 2004 bestätigt:

Alle nach der Rechtsordnung der Vereinigten Staaten gegründeten Gesellschaften sind ausnahmslos in Deutschland als rechtsfähig anzuerkennen.

(Fundstellen: Ebenroth / Bippus, NJW, 1988, S. 2137, S. 2141; Ebenroth / Dillon, Texas International Law Journal, 1993, S. 269, S. 282; Dammann, RabelsZ, 2004, S. 607, S. 626.)

Niederlassungsfreiheit und Inländerbehandlung für US Corporation

Außerdem entnimmt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil dem Art. 7 I FHSV das Prinzip der Niederlassungsfreiheit (Fundstellen: BGHZ 153, S. 353, S. 357, Urteil vom 29.01.2003, VIII ZR 155/02); Dammann RabelsZ, 2004, S. 607, S. 625) und der Inländerbehandlung (BGHZ 153, S. 353, S. 356-358, Urteil vom 29.01.2003, VIII ZR 155/02)

Mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Anerkennung einer amerikanischen Gesellschaft gleichbedeutend mit der Bestimmung deren Gesellschaftsstatutes:

„… Das Personalstatut (Gesellschaftsstatut) einer juristischen Person und damit auch deren Rechts- und Parteifähigkeit im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem die juristische Person gegründet wurde …“

BGH IPRax 2005, S. 340, S. 341, Urteil vom 13.10.2004, I ZR 245/01

Folglich ist für US-amerikanische Gesellschaften das Recht des Bundesstaates ausschlaggebend, nach dessen Rechtsordnung sie gegründet und errichtet wurden. (Kinder in MüKo-BGB, Band 11, Internationales Gesellschaftsrecht, 2006, Rn. 314, 317; Ebenroth / Bippus, NJW, 1988, S. 2137, S. 2142)

Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen, Gesellschaftsstatut und Rechts- und Parteifähigkeit bleibt in Delaware. Für eine US Corporation, die in Delaware errichtet und gegründet wurde, gilt das Recht des US-Bundesstaates Delaware.

Aufgrund der uneingeschränkten Massgeblichkeiten des Gründungsrechts kann somit auch eine im US-Bundesstaat Delaware errichtete Gesellschaft ihren Verwaltungssitz unter Beibehaltung ihres ursprünglichen Gesellschaftsstatutes nach Deutschland verlegen, da Delaware uneingeschränkt der Gründungstheorie folgt. (Göthel, RIW, 2006, S. 41, S. 41-45; Ebenroth, The International Lawyer, 1990, S. 459, S. 469; Kinder in MüKo-BGB, Band 11, Internationales Gesellschaftsrecht, 2006, Rn. 319; Ebenroth / Bippus, DB, 1988, S. 842, S. 849)

Delaware-Gesellschaften mit effektivem Sitz in Deutschland sind im Ergebnis genauso zu behandeln wie EU-Auslandsgesellschaften.

Delaware hat innerhalb der Vereinigten Staaten eine unangefochtene Spitzenstellung. Die Dominanz von Delaware innerhalb der USA ist Resultat der hervorragenden gesetzlichen und institutionellen Bedingungen.

Nur mit der Rechtsform US Corporation in Deutschland nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich:

  • … keine Körperschaftsteuer,
  • … keine Gewerbesteuer,
  • … keine Umsatzsteuer

Lediglich die Lohnsteuer und Sozialversicherung für die Angestellten muss entrichtet werden, sonst nichts.

Für Unternehmer, die Kunden in Deutschland, Brexit-England sowie in den EU- und EWR-Staaten haben, gibt es keine bessere Rechtsform als die US Corporation.

So stelle mein Facebook-Freund Christian Angersbach fest:

„Tja, wäre noch eines zu ergänzen, lieber Horst. Bei Kosten von 3.600 Euro pro Jahr und einer durchschnittlichen Steuerbelastung der GmbH mit 35% liegt der Breakeven, ab dem sich deine Konstruktion lohnt bei 10.285 Euro Gewinn im Jahr. Wer mehr erzielt in der GmbH zahlt in Deutschland drauf.“

Christian Angersbach

Fazit:

Egal, ob man in Deutschland wohnt oder nicht, es gibt keine vernünftige Alternative zu einer US Corporation, wenn man Kunden in Deutschland, Brexit-England sowie in den EU- und EWR-Staaten hat.

Keine Rechtsform bietet mehr Sicherheit und Haftungsfreiheit als eine US Corporation!

Weniger als NULL STEUERN kann man nicht bezahlen!

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