Horst D. Deckert Erfahrungen

$ 187 StGB – Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(dejure.org)

Um den Verleumdungen des Herrn Christoph Heuermann, insbesondere vom Freitag, 26. April 2024 um 16:42 Uhr auf Facebook entgegenzutreten, veröffentliche ich heute meinen Strafregisterauszug vom 02.05.2024:

„NO POSEE CONDENAS JUDICIALES“ bedeutet: „Keine strafrechtlichen Verurteilungen“

Ich werde Sie hierzu auf dem Laufenden halten.