Heuermann veröffentlichte den Handelsregistereintrag meiner US-Corporation und dilettiert, dass meine Delaware-Corporation in den USA nicht steuerfrei wäre, und suggeriert als Begründung, dass keine EIN-Steuernummer beantragt wird. Hier ein Ausschnitt:
Was Christoph Heuermann offensichtlich fehlt, ist das Grundwissen.
Eine Corporation, die in den USA nicht steuerpflichtig ist, kann eine EIN-Number auch nur zum Zwecke der Bankkonteneröffnung beantragen – siehe Antragsformular:
Und natürlich wird diese EIN Number auch erteilt – siehe Steuernummer
Und wie jeder lesen kann, ist jährlich die verkürzte Steuererklärung Form 1120 einzureichen. Beispielsweise eine Nullerklärung, wenn in den USA keine Umsätze getätigt wurden.
Das Beispiel zeigt, was die Empfehlungen des Christoph Heuermann wert sind.
Bankkonto für US Corporation
Logischerweise erhält jede US Corporation mit dieser EIN Number auch Bankkonten, u. a. ein Bankkonto mit deutscher IBAN. Das sehen meine Kunden spätestens dann, wenn sie von Unternehmernetzwerk Corporation eine Rechnung erhalten.
Natürlich kann ich Ihnen auch beweisen, warum eine LLC für Deutsche purer Unsinn ist. Und demnächst erfahren Sie auch, unter welchen Voraussetzungen ich in Deutschland keine Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer und keine Umsatzsteuer bezahle. Alles legal und mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt. Bis demnächst.
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