Heuermann’s Fake-Personalausweis

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Im Handelsblatt gibt Heuermann ein Dokument als Personalausweis von Paraguay aus. Das ist natürlich eine glatte Lüge. Es gibt keinen Personalausweis in Paraguay. Das abgebildete Dokument ist völlig wertlos.

Fake: In Paraguay gibt es keinen Personalausweis!

Vom Mr. Staatenlos zum „Staaten-Loser“: Schlimm, wie die Leute belogen werden.

Im Handelsblatt gibt er an: „Ich war in Deutschland drei Jahre lang wohnsitzlos.“ Interessant … hat er wirklich 3 Jahre lang die Steuern hinterzogen?

„Mit der 183 Tage Regelung legal nie mehr Steuern zahlen“ … das sind Halbwahrheiten, die Heuermann verbreitet.

Merke: In Deutschland ist jeder mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig, der einen Schlafplatz zur Verfügung hat. Es genügt also, wenn man von irgendwem ein Zimmer mit Bett zur Verfügung gestellt bekommt, das regelmäßig genutzt werden kann. Ob Heuermann drei Jahre lang unter der Brücke gepennt hat …?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte 2018 entschieden, dass zur Aufrechterhaltung eines inländischen Wohnsitzes auch unregelmäßige Aufenthalte in einer Wohnung ausreichen.
Dass der Steuerpflichtige von dort aus seiner täglichen Arbeit nachgeht, ist nicht erforderlich!

Die Tatsache eines Wohnsitzes und Lebensmittelpunkts im Ausland schließt die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nicht aus!

Die unbeschränkte Steuerpflicht nach nationalem Recht und der Ansässigkeit nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind strikt zu trennen.

Der Lebensmittelpunkt ist lediglich zur Bestimmung der DBA-Ansässigkeit im Falle einer sog. Doppelansässigkeit maßgebend, d. h., die betreffende Person ist in beiden Vertragsstaaten unbeschränkt steuerpflichtig und verfügt in beiden über eine ständige Wohnstätte.

Ist eine Person in beiden Vertragsstaaten ansässig (also unbeschränkt steuerpflichtig), bestimmt sich die Ansässigkeit nach der sog. Tie-Breaker-Regelung (Art. 4 Abs. 2 und 3 OECD-MA). Das ist ein abgestuftes Prüfverfahren der ständigen Wohnstätte, des Lebensmittelpunkts, des gewöhnlichen Aufenthalts, der Staatsangehörigkeit und des gegenseitigen Einvernehmens der Behörden.

Für die Frage, ob jemand in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, kommt es nicht darauf an, wo diese Person im DBA-rechtlichen Sinne als ansässig gilt.

Ein allgemeiner Grundsatz des internationalen Steuerrechts existiert nicht, nach dem eine Person nur von demjenigen Staat als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden darf, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befindet!

Diesen Ausführungen liegen diverse Urteile des Bundesfinanzhof (BFH) zugrunde, deren Auflistung ich meinen Kunden gerne zugänglich mache.

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