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Heuermann’s neueste Fake-News über Paraguay
Sei kein „Staaten-Loser“, der sich auf die Fake-News eines Tieffliegers verlässt.
Es steht überhaupt nicht zur Debatte, dass irgendjemand sein Welteinkommen in Paraguay versteuern müsse.
Das Territorial-Prinzip wird nicht angetastet. Auslandseinnahmen sind und bleiben in Paraguay steuerfrei.
Man sollte sich deshalb nicht an Provisionsberatern, Versicherungsvermittlern, Immobilienmaklern, MLM-lern, Vielfliegern, Tieffliegern und Hasardeuren orientieren, die bestrebt sind nur das zu vermitteln, woran sie am meisten verdienen und denen der Kunde praktisch egal ist.
LLC vs. Corp.
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94 Länder mit denen die deutschen Finanzbehörden zum 30.09.2019 (Stichtag) alle Finanzdaten von Steuerpflichtigen austauschen
94 Länder mit denen die deutschen Finanzbehörden zum 30.09.2019 (Stichtag) alle Finanzdaten von Steuerpflichtigen austauschen
Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG)
Nach § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland (inländische Steuerpflichtige) dem für sie nach §§ 18 bis 20 AO zuständigen Finanzamt im Zusammenhang mit Mitteilungen nach § 138 Absatz 2 AO auch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der Drittstaat-Gesellschaft mitzuteilen
Deutschland muss nun Gewinnabführungs- und Verlustübernahme-Verträge anerkennen, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden
Obwohl Deutschland die rechtlichen Grundlagen bereits geschaffen hat, verweigert die Steuerverwaltung die Anerkennung der Gewinnabführungs-…