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Horst D. Deckert Erfahrungen
Aus gegebenem Anlass gibt es jetzt die Seite „Horst D. Deckert Erfahrungen“.
Heuermann’s neueste Fake-News über Paraguay
Sei kein „Staaten-Loser“, der sich auf die Fake-News eines Tieffliegers verlässt.
Es steht überhaupt nicht zur Debatte, dass irgendjemand sein Welteinkommen in Paraguay versteuern müsse.
Das Territorial-Prinzip wird nicht angetastet. Auslandseinnahmen sind und bleiben in Paraguay steuerfrei.
Man sollte sich deshalb nicht an Provisionsberatern, Versicherungsvermittlern, Immobilienmaklern, MLM-lern, Vielfliegern, Tieffliegern und Hasardeuren orientieren, die bestrebt sind nur das zu vermitteln, woran sie am meisten verdienen und denen der Kunde praktisch egal ist.
Wie Sie Ihre steuerliche und wirtschaftliche Situation sofort erfolgsentscheidend verbessern können!
arum Auswanderer, Perpetual Traveler und digitale Nomaden unbedingt eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Steuernummer in Paraguay brauchen!
Auswandern ist so einfach wie umziehen!
Wenn man es richtig macht, dann genießt man legal folgende Vorteile:
Keine oder minimale Steuern! Buchhaltung- und Bilanzpflicht entfällt. Steuerberater nicht erforderlich. Keine behördlichen Auflagen. Kein Mindestaufenthalt. Leben wo man will.
Ergebnis: Mehr Geld kann man nicht verdienen.
Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 und § 138b AO in der Fassung des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG)
Nach § 138 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland (inländische Steuerpflichtige) dem für sie nach §§ 18 bis 20 AO zuständigen Finanzamt im Zusammenhang mit Mitteilungen nach § 138 Absatz 2 AO auch die Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betriebs, der Betriebsstätte, der Personengesellschaft, Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder der Drittstaat-Gesellschaft mitzuteilen